Folter

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat am 16.12.2005 gegenüber den Stuttgarter Nachrichten gesagt, dass es „völlig unverantwortlich“ wäre, Informationen nicht zu nutzen, die möglicherweise nicht unter vollkommen rechtsstaatlichen Bedingungen (Anmerkung des Autor: unter Folter) erlangt wurden. Am 19.12.2005 bekräftigte er seine Aussage Informationen fremder Geheimdienste auch dann zu nutzen, wenn nicht ganz sicher sei, „dass sie den strengen Begrenzungen unserer Rechtsordnung entsprechen“. Und auch am 01.01.2006 bestätigte er gegenüber der „Bild am Sonntag“ zur Terrorabwehr weiterhin mit Informationen arbeiten, die möglicherweise unter Folter erlangt wurden. Quelle: Tagesschau.de

Dr. Wolfgang Schäuble. Ich dachte bisher, er wäre ein christlicher, demokratischer Politiker. Aber weder ein christlicher noch ein demokratischer Politiker darf Terror und Gewalt akzeptieren. Und schon gar nicht darf er Terror und Gewalt ausüben oder zur Wahrung seiner Interessen zulassen. Aber genau das will er: Geständnisse, die unter Terror in anderen Staaten erzwungen werden, will er in Deutschland in die Ermittlung von Verbrechen mit einbeziehen.

Da fragt man sich: Hat er aus der Geschichte nichts gelernt? Wir haben doch in Deutschland genügend Erfahrung damit. Erst im „dritten Reich“, als die Nazis in ihren Gefängnissen und KZs foltern ließen und nachher dann in den Gefängnissen der Stasi. Da hat sich doch hinreichend gezeigt, dass Folter nicht nur unmenschlich ist, sondern auch das erzwungene Geständnisse nicht der Wahrheit entsprechen.

Unsere Väter und Großväter taten gut daran eine Verfassung (bei uns Grundgesetzt genannt) zu schreiben, die die Würde des Menschen und das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit an aller erste Stelle (Artikel 1+2 GG) zu setzen. Auch die „Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten“, der die Bundesrepublik am 04.11.1950 beigetreten ist, verbietet im Artikel 3 jegliche Art von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlungen.

Dr. Wolfgang Schäuble hat Rechtswissenschaften (nicht Unrechtswissenschaften) studiert und übt die Tätigkeit des obersten Chefs der ausführenden Gewalt in Deutschland aus. Stellt sich abschließend die Frage, ob er nach solchen Forderungen überhaupt sein Amt weiter ausüben darf oder ob er seinen Posten nicht lieber jemandem überlassen sollte, der sich wirklich ans Grundgesetz halten will.