Bundeswehr und die Fußballweltmeisterschaft 2006

Der Bundesinnenminister Schäuble und seine beiden Kollegen Rech aus Baden-Württemberg und Beckstein aus Bayern haben wieder den Einsatz der Bundeswehr bei der Fußballweltmeisterschaft gefordert. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 15.2.2006 den Einsatz der Bundeswehr zur Terrorbekämpfung aber enge Beschränkungen auferlegt und klar aufs Grundgesetz verwiesen.

Es wird also nicht lange auf sich warten lassen und die CDU wird mit Hinweisen auf die Sicherheitslage versuchen das Grundgesetz in diese Richtung zu ändern. Davor kann man aber nur ausdrücklich warnen! Unsere Eltern und Großeltern haben 1949 ein Grundgesetz erarbeitet und beschlossen, das den Schutz der Menschen an erste Stelle stellt. Weiterhin wird staatliche Macht auf das Notwendige beschränkt. Das alles soll davor schützen, dass es noch einmal eine Diktatur in Deutschland geben kann. Auch soll es verhindern, dass noch mal ein Krieg von Deutschland ausgehen kann.

JEDE Änderung an diesem Grundgesetz höhlt diese großartigen und weltweit einmaligen Vorkehrungen gegen die Bildung eines Terrorstaats aus und müssen unbedingt verhindert werden!